Alle IBC müssen, gerechnet ab dem Datum der ersten (Werks-)Prüfung, in einem Rhythmus von 2 ½ Jahren wiederkehrenden Prüfungen unterzogen werden, und zwar:
Inspektion nach 2½ Jahren
Durch eine bei der BAM registrierte Inspektionsstelle II, gemäß BAM-GGR 002 – Teil B, Absatz B 1.2.1, B 2.1 und B 3.1
Inspektion nach 5 Jahren
Durch eine bei der BAM registrierte Inspektionsstelle I, gemäß BAM-GGR 002 – Teil A, Absatz A 1.2.1, A 2.1 und A 3.1
Gegebenenfalls anfallende Instandsetzungsarbeiten sowie Montagematerialien werden nach Aufwand berechnet. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen vorab einen Kostenvoranschlag.
05244 983-200